Um den Übergang in den Ruhestand mit einer Reduzierung der Arbeitszeit gleitend zu gestalten, besteht für Kolleginnen und Kollegen am Standort Viechtach ab dem vollendeten 57. Lebensjahr (besonderer Anspruch, allgemeiner Anspruch ab 61 Jahren) die Möglichkeit der Altersteilzeit (ATZ).
Altersteilzeit nach dem TV FlexÜ (Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente) beantragen können Arbeitnehmer mit mindestens zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre im aktuellen Arbeitsverhältnis mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle mit einer Laufzeit von 24 bis maximal 48 Monaten.
– Aufgeteilt in eine Arbeits- und eine Freistellungsphase (Blockmodell)
– Mit für den gesamten Zeitraum gleichbleibend verringertem Arbeitsvolumen (unverblocktes Modell)
– Mit stufenweise verringertem Arbeitsvolumen (gleitendes Modell)
Für die Dauer der gesamten Laufzeit erhält der Arbeitnehmer ca. 80% des Regelarbeitsentgelts. Hierzu erfolgt eine Einzahlung von 90% in die Rentenkasse – demzufolge eine Ansparung minus 10% an Anwartschaftspunkten für die Rente.
Der Antrag auf Altersteilzeit kann frühestens sechs und spätestens vier Monate vor dem gewünschten Beginn des ATZ-Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Dieser muss schriftlich erfolgen und die gewünschte Dauer des ATZ-Arbeitsverhältnisses beinhalten. Außerdem muss eine aktuelle Rentenauskunft vorgelegt werden.
Alle bereits eingegangenen Anträge werden aktuell gesichtet und nach Priorität, Alter, Betriebszugehörigkeit, Belastung und Länge der ATZ ausgewählt. Die ersten ATZ’ler können 2023 ab dem 01.09. in Altersteilzeit gehen.
Wer mehr über das Thema Altersteilzeit bei LINHARDT erfahren möchte, kann sich in der Abteilung People Management informieren. Ebenso sind alle notwendigen Anträge zur ATZ jederzeit über unsere PeMa Abteilung erhältlich.